← Zurück zur Feuerwehrchallenge

Teilnahmebedingungen – schnopsn Feuerwehrchallenge 2026

Stand: September 2026

1. Veranstalter

Veranstalter der „schnopsn Feuerwehrchallenge 2026“ ist die schnopsn.com GmbH, Lindengasse 43/19, 1070 Wien, Österreich.

Mit der Teilnahme an der Feuerwehrchallenge werden diese Teilnahmebedingungen akzeptiert.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Freiwillige Feuerwehren mit Sitz in Österreich.

Die Teilnahme erfolgt im Namen der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr. Die einreichende Person bestätigt, zur Einreichung des Videos für die betreffende Feuerwehr berechtigt zu sein bzw. die erforderliche Zustimmung der Feuerwehr eingeholt zu haben.

Pro Freiwilliger Feuerwehr ist grundsätzlich eine Teilnahme vorgesehen. Mehrfacheinreichungen können vom Veranstalter von der Wertung ausgeschlossen werden.

Die Teilnahme an der Feuerwehrchallenge ist kostenlos und nicht an einen Kauf oder eine sonstige entgeltliche Leistung gebunden.

3. Aufgabe

Für die Teilnahme ist ein kreatives und unterhaltsames Video mit einer maximalen Länge von 60 Sekunden zu erstellen.

Das Video muss einen erkennbaren Bezug zum Schnapsen enthalten. Wie dieser umgesetzt wird, bleibt grundsätzlich der Kreativität der teilnehmenden Feuerwehr überlassen.

Im Vordergrund stehen insbesondere:

  • Kreativität
  • Originalität
  • Humor und Unterhaltungswert
  • Bezug zum Schnapsen
  • die individuelle Darstellung der jeweiligen Feuerwehr

Das Video muss innerhalb der Einreichphase auf zumindest einer der folgenden Social-Media-Plattformen veröffentlicht werden:

  • Facebook
  • Instagram
  • TikTok

Anschließend muss das veröffentlichte Video über die dafür vorgesehene Möglichkeit auf der Website der Feuerwehrchallenge eingereicht werden.

4. Einreichphase

Die Einreichphase läuft von 15. September 2026 bis einschließlich 4. November 2026.

Für eine gültige Teilnahme muss das Video spätestens am 4. November 2026, 23:59 Uhr, vollständig über die auf der Website angegebenen Social-Media-Kanäle veröffentlicht, der Veranstalter dabei markiert und der Hashtag #FFschnapst verwendet worden sein.

Verspätete oder unvollständige Einreichungen können nicht berücksichtigt werden.

5. Anforderungen an die Inhalte

Die teilnehmende Feuerwehr ist für sämtliche Inhalte ihres Videos selbst verantwortlich.

Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die erforderlichen Rechte und Zustimmungen aller im Video erkennbaren Personen vorliegen und durch die Veröffentlichung keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte, verletzt werden.

Bei minderjährigen Personen müssen die erforderlichen Zustimmungen der gesetzlichen Vertreter vorliegen.

Videos mit rechtswidrigen, diskriminierenden, beleidigenden, gewaltverherrlichenden, gefährlichen oder sonstigen unangemessenen Inhalten können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

Für die Erstellung des Videos dürfen keine Personen gefährdet werden. Einsatzbereitschaft, Sicherheit sowie gesetzliche und feuerwehrinterne Vorschriften haben jederzeit Vorrang.

6. Jury und Auswahl der Top 5

Nach Ende der Einreichphase werden alle gültigen Einsendungen von einer durch den Veranstalter bestimmten Jury bewertet.

Die Juryphase findet von 5. November bis 18. November 2026 statt.

Bei der Bewertung werden insbesondere folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Kreativität und Originalität
  • Unterhaltungswert
  • Umsetzung des Bezugs zum Schnapsen
  • Gesamteindruck und Qualität der Idee
  • Performance und Resonanz des Videos auf Social Media

Bei der Bewertung der Social-Media-Performance kann insbesondere berücksichtigt werden, welche Reichweite und Resonanz das eingereichte Video auf der jeweiligen Plattform erzielt hat. Dazu können beispielsweise Videoaufrufe, Likes, Kommentare, Shares und sonstige Interaktionen herangezogen werden.

Die Social-Media-Performance stellt dabei nur einen Teil der Gesamtbewertung dar. Eine hohe Reichweite allein garantiert daher keinen Einzug in das Finale. Auch Feuerwehren mit kleineren Social-Media-Kanälen haben die Möglichkeit, durch eine besonders kreative, originelle und unterhaltsame Einsendung die Top 5 zu erreichen.

Die Jury bestimmt aus allen gültigen Einreichungen die fünf Finalisten der schnopsn Feuerwehrchallenge 2026. Die Entscheidung der Jury ist endgültig.

7. Öffentliches Voting

Die fünf von der Jury ausgewählten Finalisten nehmen am öffentlichen Online-Voting teil.

Die Votingphase findet von 19. November bis einschließlich 1. Dezember 2026 statt.

Die endgültige Platzierung der fünf Finalisten wird anhand der während des Votingzeitraums gültig abgegebenen Stimmen bestimmt.

Voraussetzungen für die Stimmabgabe

Um eine Stimme abgeben zu können, muss die abstimmende Person:

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • über ein aktives schnopsn Cash Konto verfügen und
  • am jeweiligen Kalendertag zumindest ein Bummerl auf schnopsn Cash vollständig spielen.

Nach Erfüllung dieser Voraussetzungen kann die Person an diesem Kalendertag eine Stimme für eine der fünf Finalisten-Feuerwehren abgeben.

Pro berechtigtem schnopsn Cash Konto kann maximal eine Stimme pro Kalendertag abgegeben werden.

Wer an mehreren Tagen abstimmen möchte, muss die Voraussetzungen für die Stimmabgabe an jedem jeweiligen Kalendertag erneut erfüllen.

Personen unter 18 Jahren sind vom gesamten Votingprozess ausgeschlossen.

Fairness und Manipulationsschutz

Durch die Verknüpfung der Stimmabgabe mit einem aktiven schnopsn Cash Konto und der täglichen Spielaktivität soll sichergestellt werden, dass hinter den abgegebenen Stimmen aktive und eindeutig zuordenbare Nutzer stehen und das Voting möglichst fair und vor Manipulation geschützt durchgeführt werden kann.

Für das Voting gelten zusätzlich die allgemeinen Nutzungsbedingungen von schnopsn Cash.

Insbesondere ist die Verwendung mehrerer Konten durch dieselbe Person zur Abgabe zusätzlicher Stimmen nicht zulässig.

Folgende Handlungen sind insbesondere untersagt:

  • Verwendung von Mehrfachaccounts zur Stimmabgabe
  • automatisierte Stimmabgaben
  • technische Manipulation des Votings
  • missbräuchliche Nutzung von Nutzerkonten
  • sonstige Maßnahmen, die darauf abzielen, das Abstimmungsergebnis künstlich zu beeinflussen

Der Veranstalter ist berechtigt, auffällige Stimmabgaben zu überprüfen.

Stimmen, die nach Ansicht des Veranstalters unter Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Nutzungsbedingungen von schnopsn Cash abgegeben wurden, können aus der Wertung entfernt werden.

Bei schwerwiegenden oder systematischen Manipulationsversuchen können Nutzer vom weiteren Voting ausgeschlossen werden.

Nach Ende der Votingphase werden ausschließlich die als gültig gewerteten Stimmen berücksichtigt.

Die Feuerwehr mit den meisten gültigen Stimmen erreicht den 1. Platz, die Feuerwehr mit den zweitmeisten gültigen Stimmen den 2. Platz und entsprechend weiter bis zum 5. Platz.

Für den Fall eines Gleichstands behält sich der Veranstalter vor, eine Stichentscheidung nach einem vorab festgelegten und transparent kommunizierten Verfahren durchzuführen.

8. Preise

Die fünf Finalisten erhalten entsprechend ihrer Platzierung folgende zweckgebundene Geldbeträge:

  • 1. Platz: 10.000 €
  • 2. Platz: 7.500 €
  • 3. Platz: 5.000 €
  • 4. Platz: 2.500 €
  • 5. Platz: 1.000 €

Damit werden insgesamt 26.000 € an die fünf Finalisten vergeben.

Darüber hinaus erhält jede Freiwillige Feuerwehr, die eine gültige Teilnahme vollständig einreicht:

  • ein schnopsn Schnapsenpaket sowie
  • eine Bierfassspende im Wert von 100 € für das nächste Feuerwehrfest.

Eine Barauszahlung oder ein Umtausch der Sachleistungen ist ausgeschlossen.

9. Zweckbindung der Geldbeträge

Die an die fünf Gewinner vergebenen Geldbeträge dienen ausschließlich der Unterstützung der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr und sind zweckgebunden zu verwenden.

Der jeweilige Geldbetrag muss vor der Auszahlung einem konkreten Verwendungszweck innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr zugeordnet werden.

Zulässige Verwendungszwecke sind insbesondere:

  • Anschaffung oder Erneuerung von Feuerwehr- und Einsatzgeräten
  • Anschaffung von Einsatzbekleidung
  • Anschaffung von Schutz- oder Dienstbekleidung
  • Anschaffung persönlicher Schutzausrüstung
  • Anschaffung oder Verbesserung von Kommunikationsausrüstung
  • Anschaffung oder Verbesserung von Sicherheitsausrüstung
  • Ausstattung und Ausrüstung der Feuerwehrjugend
  • Anschaffungen für das Feuerwehrhaus, sofern diese unmittelbar dem Feuerwehrbetrieb dienen
  • Investitionen in Ausbildung und Einsatzbereitschaft
  • sonstige sachlich nachvollziehbare Investitionen, die unmittelbar der Tätigkeit und Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr dienen

Eine Verwendung der Geldbeträge für private Zwecke einzelner Feuerwehrmitglieder oder eine direkte Auszahlung an einzelne Mitglieder ist ausgeschlossen.

Die Gewinner verpflichten sich, dem Veranstalter vor Auszahlung schriftlich bekannt zu geben, welchem konkreten Zweck der gewonnene Geldbetrag zugeordnet wird.

Beispielsweise:

  • „Anschaffung neuer Einsatzhelme“
  • „Anschaffung neuer Schutzbekleidung“
  • „Anschaffung eines neuen Stromerzeugers“
  • „Ausrüstung der Feuerwehrjugend“

Der Veranstalter kann geeignete Nachweise über die zweckentsprechende Verwendung verlangen. Dazu zählen insbesondere Rechnungen, Zahlungsbelege, Bestellbestätigungen oder vergleichbare Unterlagen.

Kann von einer Gewinner-Feuerwehr kein geeigneter, dem Feuerwehrwesen dienender Verwendungszweck genannt werden, kann die Auszahlung bis zur Bekanntgabe eines entsprechenden Verwendungszwecks zurückgehalten werden.

Die steuerliche, rechtliche und buchhalterische Behandlung der jeweiligen Zuwendung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

10. Verwendung der eingereichten Videos

Mit der Teilnahme räumt die teilnehmende Feuerwehr dem Veranstalter das unentgeltliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das eingereichte Video im Zusammenhang mit der Feuerwehrchallenge sowie für deren Bewerbung, Dokumentation und Berichterstattung zu verwenden.

Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung und Weiterverbreitung über:

  • Websites des Veranstalters
  • Facebook
  • Instagram
  • TikTok
  • sonstige Social-Media-Kanäle
  • digitale Werbemittel
  • Newsletter und sonstige Kommunikationskanäle des Veranstalters

Der Veranstalter ist berechtigt, die eingereichten Videos für diese Zwecke technisch anzupassen, insbesondere zu kürzen, das Format anzupassen sowie Logos, Texte, Untertitel oder grafische Elemente hinzuzufügen, sofern dadurch der wesentliche Charakter des Beitrags nicht entstellt wird.

Die teilnehmende Feuerwehr bestätigt, über sämtliche für diese Nutzung erforderlichen Rechte und Zustimmungen zu verfügen.

11. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer insbesondere dann von der Feuerwehrchallenge auszuschließen, wenn:

  • gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wird,
  • falsche oder irreführende Angaben gemacht werden,
  • Rechte Dritter verletzt werden,
  • Manipulationsversuche vorgenommen werden,
  • die Sicherheit von Personen für die Erstellung des Videos gefährdet wurde,
  • die Teilnahme nicht im Namen einer tatsächlich bestehenden Freiwilligen Feuerwehr erfolgt oder
  • Inhalte veröffentlicht werden, die rechtswidrig sind oder dem Ansehen der Feuerwehrchallenge oder des Veranstalters erheblich schaden können.

Bei einem Ausschluss kann auch ein bereits erreichter Finalplatz bzw. eine Platzierung aberkannt werden.

12. Änderung oder Abbruch der Challenge

Der Veranstalter behält sich vor, die Feuerwehrchallenge aus wichtigem Grund anzupassen, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegenden Gründen nicht gewährleistet werden kann.

Dies gilt insbesondere bei technischen Problemen, Manipulationsversuchen oder Umständen, die eine faire Durchführung der Challenge oder des Votings wesentlich beeinträchtigen.

Bereits erworbene Ansprüche bleiben davon unberührt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

13. Datenschutz

Die im Rahmen der Teilnahme übermittelten personenbezogenen Daten werden zur Organisation, Durchführung und Abwicklung der Feuerwehrchallenge sowie zur Kontaktaufnahme mit den teilnehmenden Feuerwehren verarbeitet.

Soweit keine darüber hinausgehende Einwilligung oder andere gesetzliche Rechtsgrundlage besteht, erfolgt keine darüber hinausgehende Verwendung der Daten.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Veranstalters abrufbar.

14. Social-Media-Plattformen

Die schnopsn Feuerwehrchallenge 2026 steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram, Meta oder TikTok und wird von diesen Plattformen weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert.

Ansprechpartner und Verantwortlicher für die Durchführung der Challenge ist ausschließlich der Veranstalter.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen, soweit gesetzlich zulässig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.