
10.000 € Sponsoring-Vertrag für die Saison 26/27.
Start der Einreichung: 1. März 2026
Schnopsn Cash ist die einzige App, mit der du echtes Geld beim Schnapsen gewinnen kannst. Tausende Spieler schnapsen täglich in Turnieren und Einzelspielen. Jetzt suchen wir einen Fußballverein, den wir als Hauptsponsor unterstützen!
Eingetragene Fußballvereine in Österreich, die in den zwei untersten Spielklassen ihres Landesverbandes spielen (keine B- oder Zweitmannschaften).
Warum sind wir der perfekte Sponsor für euch? Seid kreativ & lustig!
Postet euer Video auf möglichst vielen Kanälen – je mehr, desto besser! TikTok, Instagram, Facebook – überall wo ihr aktiv seid.
Markiert uns und nutzt #fcschnopsn:
Bittet eure Fans, Freunde und Familie, das Video zu teilen und zu liken. Je mehr Reichweite euer Video hat, desto besser stehen eure Chancen beim Voting!
1. März – 15. April 2026
Auswahl der Top 5
23. April – 12. Mai 2026
Zeitraum: 23. April – 12. Mai 2026
Die Top 5 Videos werden hier zum Abstimmen freigegeben, sobald die Jury-Phase abgeschlossen ist. Schau bald wieder vorbei!
Lasst euch von diesen Beispiel-Videos inspirieren – kreativ, lustig und auf den Punkt.
Veranstalter der Marketingaktion ist die schnopsn.com GmbH (im Folgenden „Veranstalter“). Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Dritten (z.B. Social-Media-Plattformen) und wird ausschließlich vom Veranstalter durchgeführt.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich eingetragene Fußballvereine mit Sitz in Österreich, die zum Zeitpunkt der Teilnahme aktiv am offiziellen Ligabetrieb des Österreichischen Fußball-Bundes und eines seiner Landesverbände teilnehmen und in den zwei untersten Spielklassen ihres jeweiligen Landesverbandes spielen. Maßgeblich ist die Ligazugehörigkeit zum Zeitpunkt des Teilnahmeschlusses der Marketingaktion. Ausgeschlossen sind B-Mannschaften oder Zweitmannschaften eines Vereins.
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich gemäß den auf der Aktionsseite beschriebenen Bedingungen. https://schnopsn.com/fc
Der Veranstalter behält sich vor, Vereine bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen von der Teilnahme auszuschließen.
Der Aktionszeitraum richtet sich nach den Angaben auf der Aktionsseite. Teilnahmen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht berücksichtigt.
Der Ablauf, die Teilnahmevoraussetzungen sowie das Auswahlverfahren ergeben sich aus der Beschreibung auf der Aktionsseite. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion aus wichtigen Gründen vorzeitig zu beenden oder anzupassen, sofern dies erforderlich ist und den Teilnehmern zumutbar ist.
Der Gewinnerverein erhält eine Sponsoringzuwendung in Höhe von EUR 10.000,- (zehntausend Euro).
Die Sponsoringzuwendung ist zweckgebunden an den Gewinnerverein. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an den Verein (keine Auszahlung an Einzelpersonen). Die Mittel stehen dem Verein im Rahmen seiner Vereinstätigkeit frei zur Verfügung. Eine zweckwidrige Verwendung außerhalb der Vereinstätigkeit ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Auszahlung der Sponsoringzuwendung ist der Abschluss eines gesonderten Sponsoringvertrages zwischen dem Veranstalter und dem Gewinnerverein.
Dieser Vertrag beinhaltet insbesondere:
Erst mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Sponsoringvertrages entsteht ein Anspruch auf die Sponsoringzuwendung. Kommt der Sponsoringvertrag aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, nicht zustande, verfällt der Gewinn ersatzlos. In diesem Fall kann der Veranstalter einen Ersatzgewinner bestimmen.
Die Auszahlung der EUR 10.000,- erfolgt in zwei Teilbeträgen:
Die genauen Zahlungsmodalitäten werden im Sponsoringvertrag geregelt.
Bei sämtlichen im Rahmen der Aktion vergebenen Preisen besteht keine Möglichkeit einer Barablöse, Umwandlung, Übertragung oder eines Tausches. Ein Rechtsanspruch auf einen Gewinn besteht nicht.
Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für technische Störungen, Ausfälle von Webseiten oder Datenverlust wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.
Der Veranstalter ist berechtigt, Vereine auszuschließen bei:
Die im Rahmen der Aktion erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Aktion sowie zur Abwicklung des Sponsorings verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf schnopsn.com. Datenschutzerklärung
Allfällige steuerliche Verpflichtungen des Vereins im Zusammenhang mit der Sponsoringzuwendung trägt ausschließlich der Gewinnerverein.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.