Wir wollen euer Hauptsponsor werden!

10.000 € Sponsoring-Vertrag für die Saison 26/27.

Start der Einreichung: 1. März 2026

Schnopsn Cash – Österreichs größte Schnapsen-App

Schnopsn Cash ist die einzige App, mit der du echtes Geld beim Schnapsen gewinnen kannst. Tausende Spieler schnapsen täglich in Turnieren und Einzelspielen. Jetzt suchen wir einen Fußballverein, den wir als Hauptsponsor unterstützen!

Die Gewinne

1. Platz

10.000 € Sponsoring-Vertrag als Hauptsponsor (Saison 26/27)

  • 10.000 € Sponsoring-Vertrag als Hauptsponsor für die Saison 26/27.
  • Inklusive komplettem Trikotset.
2-5

Trikotset für die gesamte Mannschaft

  • Trikotset für die gesamte Mannschaft.

Goodies für jeden Verein

  • 11-teiliges Markierungsleiberl-Set.
  • Goodies: Schnapsenkarten für den Verein, etc.

So nehmt ihr teil

Wer?

Eingetragene Fußballvereine in Österreich, die in den zwei untersten Spielklassen ihres Landesverbandes spielen (keine B- oder Zweitmannschaften).

1
Video drehen (max. 60 Sek.)

Warum sind wir der perfekte Sponsor für euch? Seid kreativ & lustig!

2
Auf Social Media posten

Postet euer Video auf möglichst vielen Kanälen – je mehr, desto besser! TikTok, Instagram, Facebook – überall wo ihr aktiv seid.

3
Verlinkt uns & nutzt den Hashtag

Markiert uns und nutzt #fcschnopsn:

💡 Tipp: Teilen lohnt sich!

Bittet eure Fans, Freunde und Familie, das Video zu teilen und zu liken. Je mehr Reichweite euer Video hat, desto besser stehen eure Chancen beim Voting!

Zeitraum

Einreichung

1. März – 15. April 2026

Jury-Entscheid

Auswahl der Top 5

Voting

23. April – 12. Mai 2026

Voting

Zeitraum: 23. April – 12. Mai 2026

  • Voting findet direkt hier auf der Website statt.
  • Login erforderlich (User-Account).
  • Jeder User kann 1× pro Stunde abstimmen.

Abstimmung wird freigeschaltet

Die Top 5 Videos werden hier zum Abstimmen freigegeben, sobald die Jury-Phase abgeschlossen ist. Schau bald wieder vorbei!

Braucht ihr Ideen?

Lasst euch von diesen Beispiel-Videos inspirieren – kreativ, lustig und auf den Punkt.

Teilnahmebedingungen

Marketingaktion „Vereinsschallenge“ von schnopsn.com

1. Veranstalter

Veranstalter der Marketingaktion ist die schnopsn.com GmbH (im Folgenden „Veranstalter“). Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Dritten (z.B. Social-Media-Plattformen) und wird ausschließlich vom Veranstalter durchgeführt.

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich eingetragene Fußballvereine mit Sitz in Österreich, die zum Zeitpunkt der Teilnahme aktiv am offiziellen Ligabetrieb des Österreichischen Fußball-Bundes und eines seiner Landesverbände teilnehmen und in den zwei untersten Spielklassen ihres jeweiligen Landesverbandes spielen. Maßgeblich ist die Ligazugehörigkeit zum Zeitpunkt des Teilnahmeschlusses der Marketingaktion. Ausgeschlossen sind B-Mannschaften oder Zweitmannschaften eines Vereins.

Die Teilnahme erfolgt ausschließlich gemäß den auf der Aktionsseite beschriebenen Bedingungen. https://schnopsn.com/fc

Der Veranstalter behält sich vor, Vereine bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen von der Teilnahme auszuschließen.

3. Aktionszeitraum

Der Aktionszeitraum richtet sich nach den Angaben auf der Aktionsseite. Teilnahmen außerhalb dieses Zeitraums werden nicht berücksichtigt.

4. Ablauf der Aktion

Der Ablauf, die Teilnahmevoraussetzungen sowie das Auswahlverfahren ergeben sich aus der Beschreibung auf der Aktionsseite. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion aus wichtigen Gründen vorzeitig zu beenden oder anzupassen, sofern dies erforderlich ist und den Teilnehmern zumutbar ist.

5. Gewinn

Der Gewinnerverein erhält eine Sponsoringzuwendung in Höhe von EUR 10.000,- (zehntausend Euro).

5.1 Zweckbindung

Die Sponsoringzuwendung ist zweckgebunden an den Gewinnerverein. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich an den Verein (keine Auszahlung an Einzelpersonen). Die Mittel stehen dem Verein im Rahmen seiner Vereinstätigkeit frei zur Verfügung. Eine zweckwidrige Verwendung außerhalb der Vereinstätigkeit ist ausgeschlossen.

5.2 Sponsoringvertrag als Voraussetzung

Voraussetzung für die Auszahlung der Sponsoringzuwendung ist der Abschluss eines gesonderten Sponsoringvertrages zwischen dem Veranstalter und dem Gewinnerverein.

Dieser Vertrag beinhaltet insbesondere:

  • Die schnopsn.com GmbH wird Hauptsponsor des Vereins für die Saison 2026/2027.
  • Der Vereins- bzw. Teamname wird für die Dauer der Saison 2026/2027 offiziell um den Bestandteil „schnopsn“ ergänzt.
  • Die entsprechenden Namens- und Werberechte werden vertraglich geregelt.

Erst mit rechtsgültiger Unterzeichnung des Sponsoringvertrages entsteht ein Anspruch auf die Sponsoringzuwendung. Kommt der Sponsoringvertrag aus Gründen, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind, nicht zustande, verfällt der Gewinn ersatzlos. In diesem Fall kann der Veranstalter einen Ersatzgewinner bestimmen.

5.3 Auszahlung

Die Auszahlung der EUR 10.000,- erfolgt in zwei Teilbeträgen:

  1. Teilbetrag nach Vertragsunterzeichnung
  2. Teilbetrag zu einem im Sponsoringvertrag definierten Zeitpunkt

Die genauen Zahlungsmodalitäten werden im Sponsoringvertrag geregelt.

5.4 Keine Barablöse

Bei sämtlichen im Rahmen der Aktion vergebenen Preisen besteht keine Möglichkeit einer Barablöse, Umwandlung, Übertragung oder eines Tausches. Ein Rechtsanspruch auf einen Gewinn besteht nicht.

6. Haftung

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Für technische Störungen, Ausfälle von Webseiten oder Datenverlust wird – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernommen.

7. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Vereine auszuschließen bei:

  • falschen oder irreführenden Angaben
  • Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen
  • Manipulationsversuchen
  • sitten- oder rechtswidrigem Verhalten
8. Datenschutz

Die im Rahmen der Aktion erhobenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Aktion sowie zur Abwicklung des Sponsorings verarbeitet. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf schnopsn.com. Datenschutzerklärung

9. Steuern und Abgaben

Allfällige steuerliche Verpflichtungen des Vereins im Zusammenhang mit der Sponsoringzuwendung trägt ausschließlich der Gewinnerverein.

10. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters.